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GRUNDSCHULE SCHLAMERSDORF

Wichtige Elterninfos

 

 

Wichige neue Info 2024/25 für alle Fahrschüler und Fahrschülerinnen:

 

Wer muss keinen Antrag stellen?
Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleichbleiben, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2024/25 zu stellen.


ABER:

Die Zentrale Stelle fordert online alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem
Schuljahr 2023/24 ca. drei Wochen vor den Sommerferien auf, die bestehenden Daten aus dem Vorjahr zu bestätigen bzw. etwaige Änderungen zu melden.

Wer muss einen Antrag stellen?
Ein Antrag für eine Schülerfahrkarte ist nur zu stellen, wenn ein Kind eingeschult wird, ein Schulwechsel ansteht oder aufgrund eines Umzuges.

Sind Sie davon betroffen? Dann wenden Sie sich über den Link an OLAV.

OLAV_Elterninfo_Schuelerfahrkarten_SJ_20
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Liebe Eltern,

aktuelle Meldungen aus dem Ministerium können Sie jederzeit auf der Internetseite des Landes erfahren bzw. nachlesen.

www.schleswig-holstein.de  (Coronavirus/Bildung/Kultur)

 

 

 

 

Auf dieser Seite finden Sie viele wichtige und interessante Informationen rund um die Grundschule Schlamersdorf.

 

 

 

 

Grundschule Schlamersdorf
Schulstr. 1
23823 Seedorf

E-Mail: Grundschule-Schlamersdorf.Seedorf@schule.landsh.de

Tel.: 04555-513

Fax: 04555-464

 

Unser Büro ist täglich

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von 7.15 Uhr bis 12.15 Uhr

besetzt. Am Mittwoch sind

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